Adressaten dieser 2-jährigen Weiterbildung sind entweder
a) AbsolventInnen von humanwissenschaftlichen Studiengängen (ein Bachelorabschluss ist ausreichend) mit psychosozialer Praxiserfahrung (vgl. DGSF-Richtlinien).
Humanwissenschaftliche Studiengänge sind z.B. alle pädagogischen Studiengänge, psychologische, soziologische, Sozialwissenschaften, Sozialarbeit (FH) etc.
oder
b) haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld.
Die Möglichkeit zur Umsetzung der gelernten Beratungskompetenz sollte gegeben sein; kann aber auch mit Hilfe des Instituts geschaffen werden.
